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Das
Verhältnis zwischen der Sprachschule "Escuela de Español Ari Quipay" (EDEAQ)
als Veranstalter und Leistungsträger auf der einen und dem Kunden/der
Kundin auf der anderen Seite untersteht peruanischem Recht.
Gerichtsstand ist Arequipa (Peru). Es gelten folgende
Vertragsbedingungen: 1. Einschreibung und Zahlungsbedingungen Die Einschreibung für einen Kurs sollte per e-mail erfolgen, in Notfällen ist auch Einschreibung per Telefon möglich. Wenn immer möglich sollte das Online-Anmeldeformular (vgl. Seite „Einschreibung“) verwendet werden. Der Eingang der Einschreibung wird von der EDEAQ umgehend, d.h. innerhalb von 48 Stunden, per e-mail bestätigt. Die EDEAQ erhebt keine Anzahlungsleistung auf den Arrangementpreis. Auf der andern Seite ist es der EDEAQ nicht möglich, Kreditkarten als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Die Zahlung des Arrangementpreises (für Unterricht oder für Unterricht+Unterkunft) wird am Ankunftstag fällig. Bezahlt werden kann in folgender Form: in bar US-Dollar [USD] oder in peruanischer Landeswährung („Nuevo Sol“ [PEN]). Für Zahlungen, die nicht in USD geleistet werden, ist für die Umrechnung in USD der Tageskurs („Venta“/Verkauf) in Arequipa massgebend. – Alle Zahlungen sind an die EDEAQ-Geschäftsleiterin und/oder an die von ihr autorisierte(n) Person(en) zu leisten. Vorauszahlung des gesamten Package-Preises per Banküberweisung ist möglich – in US-Dollar (USD), Euro (€) oder Schweizer Franken (CHF). Sämtliche Bankspesen (auch diejenigen, die auf einem EDEAQ-Konto anfallen), gehen zu Lasten des Kunden/der Kundin.
2.1.
2.2.
2.3. 2.4. 2.5. 3. Leistungen der EDEAQ Die Leistungen der EDEAQ sind die folgenden:
3.1. Transfers Im Package-Preis inbegriffen ist der Transfer vom Internationalen Flughafen Arequipa (AQP) zur Gastgeberfamilie oder ins Hotel in Arequipa am Tag des Beginns der gebuchten Unterkunft. Bei Nichtinanspruchnahme der Transferleistung kann keine Rückerstattungsforderung geltend gemacht werden. Wartezeiten von mehr als 30 Minuten als Folge einer von der Airline nicht angekündigten Verspätung oder verspäteter Ausgabe des Gepäcks oder fehlendem Gepäck oder anderen Gründen haben einen Aufschlag (d.h. eine zusätzliche Transferzahlung) zur Folge, wobei dieser nicht mehr als USD 10.00 betragen kann. Bei Ankunft per Bus am Tag des Beginns der gebuchten Unterkunft vergütet die EDEAQ die effektiven Transferkosten (Maximum: USD 3.00). Die EDEAQ informiert vorgängig, mit welcher Taxigesellschaft der Kunden/die Kundin sicher vom Bus-Terminal zur Gastgeberfamilie/zum Hotel gelangt. 3.2. Spanischunterricht Der Unterricht wird von qualifizierten, erfahrenen Lehrkräften erteilt. Die Qualität des Unterrichts orientiert sich am Prinzip der Branchenüblichkeit. Unterrichtsstunden, die werktags (Montag bis Freitag) auf einen Feiertag fallen, werden wenn immer möglich und nach Absprache mit den Beteiligten a) am entsprechenden Feiertag abgehalten oder b) vor- bzw. nachgeholt. Ein formeller Anspruch des Kunden/der Kundin auf diese Unterrichtsstunden besteht jedoch nicht, und bei allfälligem Ausfall (was erfahrungsgemäss sehr unwahrscheinlich ist) kann keine Rückerstattung bzw. Kompensation geltend gemacht werden. Für nicht in Anspruch genommene Unterrichtsstunden (als Folge von selbstverschuldetem Fernbleiben vom Unterricht oder als Folge von Krankheit/Unfall, etc.) gelten folgende Regeln: Gebuchte Einzelunterricht-Lektionen, die nicht absolviert werden, müssen vom Kunden/von der Kundin nicht bezahlt werden, vorausgesetzt, dass die Mitteilung über die Nicht-Teilnahme spätestens bis 07.30 h des entsprechenden Kurstages telefonisch bei der Geschäftsleiterin EDEAQ eingegangen ist; die EDEAQ erhebt in diesem Fall jedoch eine einmalige Ausfallentschädigung von USD 6.00 pro Kurstag. Die Ausfallentschädigung entfällt, sofern die Nichtteilnahme am Unterricht 72 Stunden vorher angekündigt worden ist. Die selben Regeln gelten für Affinity Groups, sofern alle Gruppenmitglieder nicht am Unterricht teilnehmen. – Kleingruppen-Lektionen und Affinity Group- Lektionen, die aus den oben genannten Gründen nicht absolviert werden, sind grundsätzlich zu 50% zahlungspflichtig, es sei denn, die Nichtteilnahme am Unterricht ist sieben Tage vorher angekündigt worden. Kleingruppenunterricht auf einer bestimmten Leistungsstufe kann nicht garantiert werden. Kann von einer Leistungsstufe keine Gruppe (mindestens zwei Kursteilnehmer/Kursteilnehmerinnen) gebildet werden, werden, ohne Preisaufschlag, 14 (Standardkurs) oder 16 (Intensivkurs I) oder 18 (Intensivkurs II) Lektionen Einzelunterricht pro Woche abgehalten.. Der Unterrichtsort ist Arequipa. Der Unterricht kann im Sinne von praktischen Übungen auch ausserhalb der Räumlichkeiten der EDEAQ stattfinden. Soll der Unterricht, auf Vorschlag/Wunsch einer Gruppe bzw. (bei Einzelunterricht) eines Kunden/einer Kundin ausserhalb Arequipas stattfinden, so kann dies nur geschehen, wenn a) die EDEAQ-Geschäftsleitung vorgängig über das Vorhaben informiert worden ist, b) die Geschäftsleitung ihre Zustimmung gegeben hat, c) die Gruppe bzw. der Kunde/die Kundin sämtliche zusätzlichen Kosten des Vorhabens bei Vorauszahlung zu tragen bereit sind, wobei der Umfang dieser zusätzlichen Kosten durch die EDEAQ-Geschäftsleitung bestimmt wird. 3.3. Unterkunft 3.3.1. Gastgeberfamilie (Home Stay) Unterbringung bei Gastgeberfamilie in einem angemessen eingerichteten Einzelzimmer (Doppelzimmer für Zusammenreisende) in einem städtischen Mittelklassehaushalt mit Zugang zu Dusche (Warmwasser)/WC. Inbegriffen ist das Frühstück. Halbpension ist möglich (pro Mittag- oder Abendessen wird eine Zuschlagzahlung von USD 3.50 erhoben). Die Qualität der Unterbringung und der Verpflegung orientiert sich am Prinzip der Ortsüblichkeit. Im Normalfall logiert der Kunde/die Kundin - in Funktion der Kursdauer – 6, 13, 20, 27, etc. Tage bei seiner/ihrer Gastgeberfamilie, d.h. der Arrangementpreis bezieht sich immer auf eine "durch sieben" teilbare Anzahl von zusammenhängenden Unterkunftstagen, minus 1 eine Woche = 6 Tage, zwei Wochen = 13 Tage; drei Wochen = 20 Tage, etc.). Zusätzliche Tage werden pro Person und Tag mit USD 11.00 (Einzelzimmer) bzw. USD 9.00 (Doppelzimmer) belastet und sind direkt der EDEAQ zu bezahlen. Ein Anspruch, solche zusätzlichen Tage bei der ursprünglich bestimmten Gastgeberfamilie verbringen zu können, besteht nicht. Selbiges gilt, wenn der Kunde früher als am Sonntag vor Kursbeginn in Arequipa eintrifft bzw. später als am Samstag nach Kursende bei seiner Gastgeberfamilie abreist. Gegebenenfalls ist die EDEAQ bei der Besorgung einer angemessenen Ersatzunterkunft behilflich. Für nicht in Anspruch genommene Übernachtungen bzw. nicht konsumierte Mahlzeiten (z.B. als Folge von Ortsabwesenheit) während der Kurs- bzw. der gebuchten Aufenthaltsdauer, d.h. zwischen dem ersten und letzten Tag der Unterbringung, kann keine Rückerstattung bzw. Kompensation geltend gemacht werden (vgl. hierzu auch die Ziffern 2.3. und 2.4.). 3.3.2. Einfaches Mittelklassehotel Unterkunft in Einzelzimmer (Doppelzimmer für Zusammenreisende) mit Frühstück im **(*)Hostal „Las Mercedes“ oder gleichwertigem Haus in Arequipa. Im Normalfall logiert der Kunde/die Kundin - in Funktion der Kursdauer – 6, 13, 20, 27, etc. Tage im Hotel, d.h. der Arrangementpreis bezieht sich immer auf eine "durch sieben" teilbare Anzahl von zusammenhängenden Unterkunftstagen, minus 1 (eine Woche = 6 Tage, zwei Wochen = 13 Tage; drei Wochen = 20 Tage, etc.). Zusätzliche Tage werden pro Person und Tag mit USD 18.00 (Einzelzimmer) bzw. USD 13.50 (Doppelzimmer) belastet und sind direkt der EDEAQ zu bezahlen. Für nicht in Anspruch genommene Übernachtungen bzw. nicht konsumierte Mahlzeiten (z.B. als Folge von Ortsabwesenheit während der Aufenthaltsdauer) kann keine Rückerstattung bzw. Kompensation geltend gemacht werden, es sei denn, a) die Abwesenheit beträgt zusammenhängend drei oder mehr Übernachtungen, b) der Kunde hat während der Abwesenheit das entsprechende Zimmer geräumt und die Schlüssel der Rezeption zurückgegeben und c) die EDEAQ vorgängig (d.h. mindestens 72 Stunden vor dem Beginn der Ortsabwesenheit) über die Abwesenheit und deren Dauer informiert. Die Rückerstattung pro nicht in Anspruch genommene Übernachtung kann pro Person und Tag nicht höher als USD 12.00 (Einzelzimmer) bzw. USD 9.00 (Doppelzimmer) sein. 3.3.3. Gehobenes Mittelklassehotel Unterkunft in Einzelzimmer (Doppelzimmer für Zusammenreisende) mit Frühstück im ***(*)Hotel „Posada del Ica“ oder gleichwertigem Haus in Arequipa. Im Normalfall logiert der Kunde/die Kundin - in Funktion der Kursdauer - 6, 13, 20, 27, etc. Tage im Hotel, d.h. der Arrangementpreis bezieht sich immer auf eine "durch sieben" teilbare Anzahl von zusammenhängenden Unterkunftstagen, minus 1 (eine Woche = 6 Tage, zwei Wochen = 13 Tage; drei Wochen = 20 Tage, etc.). Zusätzliche Tage werden pro Person und Tag mit USD 62.00 (Einzelzimmer) bzw. USD 37.00 (Doppelzimmer) belastet und sind direkt der EDEAQ zu bezahlen. Für nicht in Anspruch genommene Übernachtungen bzw. nicht konsumierte Mahlzeiten (z.B. als Folge von Ortsabwesenheit während der Aufenthaltsdauer) kann keine Rückerstattung bzw. Kompensation geltend gemacht werden, es sei denn, a) die Abwesenheit beträgt zusammenhängend drei oder mehr Übernachtungen, b) der Kunde hat während der Abwesenheit das entsprechende Zimmer geräumt und die Schlüssel der Reception zurückgegeben und c) die EDEAQ vorgängig (d.h. mindestens 72 Stunden vor dem Beginn der Ortsabwesenheit) über die Abwesenheit und deren Dauer informiert. Die Rückerstattung pro nicht in Anspruch genommene Übernachtung kann pro Person und Tag nicht höher als USD 47.00 (Einzelzimmer) bzw. USD 28.00 (Doppelzimmer) sein. 3.4. Ausserschulische Betreuung und touristische Informationen
Die EDEAQ unterstützt
ihre Kunden und Kundinnen in der effizienten Gestaltung eines
interessanten Aufenthalts in Peru. Art und Umfang der ausserschulischen
Betreuung und der Informationsvermittlung gehen vom Prinzip der
Zumutbarkeit aus, d.h. auch, dass die Leistungen der EDEAQ die
Eigenverantwortung und die Eigeninitiative des Kunden/der Kundin nicht
ersetzen können. Sämtliche direkt anfallenden Aufwendungen wie Telefon-
oder Faxgebühren, Transportkosten, Auslagen für Fotokopien, etc., gehen
zulasten des Kunden/der Kundin. Ausserschulische Betreuung heisst nicht,
dass die Schulleitung verpflichtet werden kann, dem Kunden/der Kundin
Arbeiten abzunehmen, die er/sie auch ohne Intervention der Schulleitung
selber ausführen könnte. Der Anspruch auf ausserschulische Betreuung im
oben beschriebenen Sinne endet im Prinzip mit dem Ende der vom Kunden/der
Kundin der EDEAQ bezahlten Leistungen. 4. Schlussbestimmungen 4.1.
4.2.
4.3.
4.4. 4.5.
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