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Das
Verhältnis zwischen der Sprachschule "Escuela de Español Ari Quipay" (EDEAQ)
als Veranstalter und Leistungsträger auf der einen und dem Kunden/der
Kundin auf der anderen Seite untersteht peruanischem Recht. Kunde/Kundin ist, wer ein EDEAQ-Leistungspacket direkt bei der EDEAQ bucht bzw. bezahlt.
Gerichtsstand ist Arequipa (Peru). – Es gelten folgende
Vertragsbedingungen: 1. Einschreibung / Zahlungsbedingungen
1.1. Die Anmeldung für einen Kurs sollte per E-Mail erfolgen, in dringenden Fällen ist auch eine Einschreibung per Telefon (+51 54 27 25 17 or +51 54 956 82 17) oder SMS (+41 79 352 21 52) möglich. Wenn immer möglich sollte das Online-Anmeldeformular (vgl. www.edeaq.com, Seite „Einschreibung“) verwendet werden. Der Eingang der Einschreibung wird von der EDEAQ umgehend, d.h. innerhalb von 48 Stunden, per E-Mail (in dringenden Fällen per Telefon oder SMS) bestätigt.
1.2. Die EDEAQ erhebt keine Anzahlungsleistung auf den Arrangementpreis. Auf der andern Seite ist es der EDEAQ nicht möglich, Kreditkarten als Zahlungsmittel zu akzeptieren.
1.3. Die Zahlung des Arrangementpreises (Package Preises) wird am Ankunftstag fällig. Bezahlt werden kann in folgender Form: in bar US-Dollar [USD] oder in peruanischer Landeswährung („Nuevo Sol“ [PEN]). Für allfällige Zahlungen, die nicht in USD geleistet werden, ist für die Umrechnung in USD der Tageskurs in Arequipa massgebend. – Sehr alte, „verwaschene“, verfleckte, beschädigte/eingerissene etc. Banknoten werden von der EDEAQ nicht zur Zahlung angenommen.
1.4. Alle Zahlungen sind an die EDEAQ-Geschäftsleitung und/oder an die von ihr autorisierte(n) Person(en) zu leisten. – Die gültigen Preisangaben finden sich auf www.edeaq.com, Seite „Preise und Leistungen“.
1.5. Vorauszahlung des gesamten Package-Preises (oder eines Teils davon) per Banküberweisung auf die Bankkonten der EDEAQ in Zürich (Schweiz) ist möglich.
2. Stornierungsbedingungen
2.1. Muss ein Kurs als Folge von „höherer Gewalt“ (kriegerisches Ereignis, Unruhen, Streik, Naturkatastrophe, etc.) oder aus anderen von der EDEAQ als triftig betrachteten Gründen kurzfristig vor Kursbeginn annulliert werden, vergütet die EDEAQ dem Kunden/der Kundin allfällig geleistete Vorauszahlungen vollumfänglich, abzüglich eventueller Bankspesen. Weiterreichende Forderungen an die EDEAQ sind ausgeschlossen.
2.2. Muss ein Kurs als Folge von „höherer Gewalt“ (kriegerisches Ereignis, Unruhen, Streik, Naturkatastrophe, etc.) oder aus anderen von der EDEAQ als triftig betrachteten Gründen während der Kursdauer abgebrochen werden, vergütet die EDEAQ dem Kunden/Kundin den Gegenwert der nicht in Anspruch genommenen Leistungen (Unterricht, Unterkunft), abzüglich allfälliger Bankspesen. Weiterreichende Forderungen an die EDEAQ sind ausgeschlossen.
2.3. Beendet ein Kunde/eine Kundin seinen/ihren Sprachkurs vor Ablauf der gebuchten Aufenthaltsdauer, so wird eine allfällige Rückerstattung nur insoweit vorgenommen, wie der EDEAQ durch die Verkürzung der Aufenthaltsdauer eine tatsächliche Kostenreduktion entstanden ist (abzüglich allfälliger Bankspesen). Eine solche Teilrückerstattung kann nur dann vorgenommen werden, wenn der Kunde/die Kundin die Geschäftsleitung der EDEAQ mindestens 72 Std. vor der vorzeitigen Beendigung des Kurses über dieselbe informiert hat. Die Information/Mitteilung hat per e-mail oder SMS (+41 79 352 21 52) zu erfolgen.
2.4. Wünscht ein Kunde/eine Kundin seine/ihre Kurs-/Aufenthaltsdauer zu unterbrechen, so kann dies ohne eine an Ort zu entrichtende Aufpreiszahlung nur dann geschehen, wenn die EDEAQ-Geschäftsleitung ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und wenn der Kunde/die Kundin eine solche Unterbrechung mindestens 72 Std. vor dem Beginn derselben der EDEAQ-Geschäftsleitung gegenüber angekündigt hat. Die Information/Mitteilung hat per e-mail oder SMS (+41 79 352 21 52) zu erfolgen.
2.5. Eine Verlängerung des Sprachkurses und/oder der Aufenthaltsdauer an Ort ist in den allermeisten Fällen möglich, die EDEAQ kann jedoch die Durchführbarkeit (ausser bei Einzelunterricht) nicht garantieren. Insbesondere kann, im Falle von Unterkunft bei einer Gastgeberfamilie, eine Umquartierung nicht ausgeschlossen werden. Die EDEAQ bemüht sich, den Wünschen des Kunden/der Kundin nach Verlängerung des Sprachkurs und/oder der Aufenthaltsdauer nachzukommen.
3. Leistungen der EDEAQ
Die Leistungen der EDEAQ sind die folgenden:
3.2. Spanischunterricht, inklusive Unterrichtsmaterialien, exklusive Wörterbuch (Dictionnaire).
3.4. Ausserschulische Betreuung und touristische Informationen.
3.1. Transfers 3.1.1. Im Package-Preis inbegriffen ist der Transfer vom Internationalen Flughafen Arequipa (AQP) zur Gastgeberfamilie oder ins Hotel/Hostal in Arequipa am Tag des Beginns der gebuchten Unterkunft. Bei Nichtinanspruchnahme der Transferleistung kann keine Rückerstattungsforderung geltend gemacht werden. Wartezeiten von mehr als 30 Minuten als Folge einer von der Airline nicht angekündigten Verspätung oder verspäteter Ausgabe des Gepäcks oder fehlendem Gepäck oder anderen Gründen haben einen Aufschlag (d.h. eine zusätzliche Transferzahlung) zur Folge, wobei dieser nicht mehr als USD 10.00 betragen kann.
3.1.2. Eine Extrafahrt zum Flughafen Arequipa und zurück als Folge von verspätet eingetroffenem Reisegepäck wird mit USD 10.00 in Rechnung gestellt.
3.1.3. Bei Ankunft per Bus am Tag des Beginns der gebuchten Unterkunft vergütet die EDEAQ die effektiven Transferkosten (Maximum: USD 3.50). Die EDEAQ informiert vorgängig, mit welcher Taxigesellschaft der Kunden/die Kundin sicher vom Bus-Terminal zur Gastgeberfamilie/zum Hotel gelangt.
3.2. Spanischunterricht
3.2.1. Das Unterrichtsmaterial/didaktische Material, exklusive Wörterbuch (Dictionnaire), ist im Package Preis inbegriffen. – Es versteht sich, dass Notizheft(e) und Schreibutensilien (Kugelschreiber, etc.) vom Kursteilnehmer/von der Kursteilnehmerin mitzubringen sind.
3.2.2. Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten der Sprachschule Escuela de Español Ari Quipay (EDEAQ) in Arequipa statt. Der Unterricht kann, im Sinne von praktischen Übungen, auch ausserhalb der Räumlichkeiten der EDEAQ stattfinden. Dies kann nur geschehen, wenn a) die EDEAQ-Geschäftsleitung vorgängig über das Vorhaben informiert worden ist, b) die Geschäftsleitung ihre Zustimmung gegeben hat, c) die Gruppe bzw. der Kunde/die Kundin sämtliche zusätzlichen Kosten des Vorhabens bei Vorauszahlung zu tragen bereit sind/ist, wobei der Umfang dieser zusätzlichen Kosten durch die EDEAQ-Geschäftsleitung bestimmt wird.
3.2.3. Der Unterricht wird von qualifizierten, erfahrenen Lehrkräften erteilt. Die Qualität des Unterrichts orientiert sich am Prinzip der Branchenüblichkeit. Eine Unterrichtsstunde (Lektion) dauert 55 Minuten.
3.2.4. Unterrichtszeiten: 09:10 h - 10:05 h / 10:10 h - 11:05 h / 11:25 h - 12:20 h / 12:25 h - 13:20 h. Auf Vorschlag/mit dem Einverständnis der Kursteilnehmer/Kursteilnehmerinnen und mit Genehmigung der Schulleitung kann der Beginn des Unterrichts verändert werden (nicht früher als 08:00 h, nicht später als 09:20 h), wobei die letzte Unterrichtseinheit spätestens um 13:30 h endet und jede Unterrichtseinheit 55 Minuten dauert. – Die Nachmittagslektionen der Intensivkurse I und II dauern ebenfalls je 55 Minuten und werden nach Absprache zwischen Kursteilnehmer/Kursteilnehmerinnen und Lehrkräften angesetzt. – Sollten es die Umstände erfordern, wird anstelle des Vormittag-Unterrichts alternativ auch Unterricht am Nachmittag angesetzt. In diesem Falle lauten die entsprechenden Unterrichtszeiten: 14:00 h - 14:55 h / 15:00 - 15:55 h / 16:10 h - 17:05 h / 17:10 h - 18:05 h.
3.2.5. Bei vier Lektionen pro Tag arbeitet ein Schüler/eine Schülerinnen bzw. eine Gruppe in der Regel mit zwei Lehrkräften (Lektionen 1 und 2; Lehrkraft A; Lektionen 3 und 4: Lehrkraft B - in Ausnahmefällen kommt nur einer Lehrkraft [A oder B] zum Einsatz). Bei einer oder zwei zusätzlichen Nachmittagslektionen kommt neben Lehrkraft A und/oder B möglicherweise eine dritte Lehrkraft [C] zum Einsatz. Wenn immer möglich bleibt die Bestimmung/Zuweisung der Lehrkräfte während einer Woche unverändert. – Die Bestimmung/Zuweisung der Lehrkräfte obliegt einzig und allein der EDEAQ-Schulleitung. Die EDEAQ-Schulleitung tut ihr möglichstes, um individuellen Wünschen von Seiten von Schülern/Schülerinnen gerecht zu werden.
3.2.6. Unterrichtsstunden, die werktags (Montag bis Freitag) auf einen Feiertag fallen, werden wenn immer möglich und nach Absprache mit den Beteiligten a) am entsprechenden Feiertag abgehalten oder b) vor- bzw. nachgeholt. Es besteht keine formale Verpflichtung von Seiten der EDEAQ, Lektionen, die auf einen Feiertag fallen, am entsprechenden Feiertag abzuhalten bzw. vor- oder nachzuholen.
3.2.7. Kleingruppenunterricht auf einer bestimmten Leistungsstufe kann nicht garantiert werden. Kann von einer Leistungsstufe keine Gruppe (mindestens zwei Kursteilnehmer) gebildet werden, werden ohne Preisaufschlag 13½ (Standard) bzw. 16 (Intensiv I) bzw. 18½ (Intensiv II) Lektionen Einzelunterricht pro Woche abgehalten.
3.2.8. Für nicht in Anspruch genommene Unterrichtsstunden (als Folge von Ortsabwesenheit, Krankheit/Unfall, etc.) gelten folgende Bestimmungen:
3.2.9. Beschwerden (Reklamationen)/Kritiken, was den Unterricht und möglicherweise weitere Aspekte des Schulbetriebs betrifft, sind sofort bzw. zunächst mit der entsprechenden Lehrkraft zu erörtern. Im Falle des Ausbleibens eines für beide Seiten befriedigenden Ergebnisses sind diese der Schulleitung zu unterbreiten. Summarische Beschwerden (Reklamationen/Kritiken), die am vorletzten oder letzten Unterrichtstag vorgebracht werden, werden als gegenstandslos betrachtet. 3.3. Unterkunft
oder
oder
oder
3.4. Ausserschulische Betreuung und touristische Informationen
3.4.1. Die EDEAQ unterstützt ihre Kunden/Kundinnen in der effizienten Gestaltung eines interessanten Aufenthalts in Arequipa und Peru. Art und Umfang der ausserschulischen Betreuung und der Informationsvermittlung gehen vom Prinzip der Zumutbarkeit aus, d.h. auch, dass die Leistungen der EDEAQ die Eigenverantwortung und die Eigeninitiative des Kunden/der Kundin nicht ersetzen können.
3.4.2. Die EDEAQ ist eine Spanischschule und verfügt über keine Tour-Operating Lizenz und daher auch nicht über entsprechenden Versicherungsschutz - daher organisiert die EDEAQ selber keine Exkursionen oder Ausflüge. Die EDEAQ ist aber gerne bereit und in der Lage, Kunden/Kundinnen zu beraten und Kontakte (was verlässliche Tour Operators, Guides, Leistungsträger, etc. anbelangt) zu vermitteln. Dasselbe gilt für Yoga-, Tanz- oder Kochkurse, etc.
3.4.3. Art und Umfang der Informations- und Beratungsleistungen, welche die EDEAQ zu liefern in der Lage ist, finden sich auf der Seite „Auf einen Blick“, Untertitel „Freizeit, Sport, Reisen, Automiete“.
3.4.4. Der Anspruch auf ausserschulische Betreuung im oben beschriebenen Sinne endet im Prinzip mit dem Ende der vom Kunden/der Kundin der EDEAQ bezahlten Leistungen.
4. Schlussbestimmungen
4.1. Der Kunde/die Kundin ist für die formalen Aspekte der Reise nach Peru und während des Aufenthaltes in Peru (Reisedokumente wie Pass, Visa [falls erforderlich], Flugtickets, etc.) selber verantwortlich.
4.2. Der Kunde/die Kundin ist für Versicherungsschutz (Krankheit/Unfall, Haftpflicht, Rückreise-/Annullationsversicherung, etc.) selber verantwortlich.
4.3. Der Kunde/die Kundin ist für seinen/ihren Gesundheitsstatus (u.a. auch Impfschutz) selber ver-antwortlich.
4.4. Im Falle von Bildungsurlaub: Die EDEAQ geht davon aus, dass der Kunde/die Kundin vor der Ankunft in Arequipa vom Arbeitgeber die verbindliche Zusicherung erhalten hat, den gebuchten Sprachkurs (oder einen Teil davon) als Bildungsurlaub zu beziehen.
4.5. Die EDEAQ bemüht sich, dem Kunden einen gut organisierten, interessanten und lehrreichen Aufenthalt in Peru bzw. Arequipa zu bieten. Neben den erwähnten Prinzipien der Branchen- und Ortsüblichkeit gelten für die EDEAQ im Verhältnis zu ihren Kunden/Kundinnen die Prinzipien von Treu und Glauben sowie - wenn immer möglich - des Entgegenkommens und der Kulanz.
Diese Buchungsbedingungen treten am 21. November 2011 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Buchungsbedingungen.
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EDEAQ - Escuela de Español Ari Quipay +51 54 27 25 17 oder +51 54 95 956 82 17 oder +51 54 95 934 26 60 oder +51 54 95 999 29 95 Telefon (Samstag und Sonntag: 09.00 h bis 14.00 h und 18.30 h bis 21.00 h) +51 54 27 25 17 oder +51 54 95 956 82 17 oder +51 54 95 934 26 60 oder +51 54 95 999 29 95 |