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Bildungsurlaub ist - in zahlreichen Ländern der Bundesrepublik
Deutschland - die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der
Arbeitnehmerweiterbildung unter Fortzahlung der Vergütung.
Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen
Weiterbildung sowie deren Verbindung. Die gesetzliche Grundlage bilden
die Arbeitnehmerweiterbildungsgesetze der Bundesländer.
Arbeitnehmerweiterbildung fördert die berufsbezogene Handlungskompetenz
der Beschäftigten und verbessert deren berufliche Mobilität. Sie ist
nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt. Bildungsinhalte,
die sich nicht unmittelbar auf eine ausgeübte Tätigkeit beziehen, sind
eingeschlossen, wenn sie in der beruflichen Tätigkeit zu einem mittelbar
wirkenden Vorteil des Arbeitnehmers werden können. Sprachkurse mit
mindestens 1350 Min. Unterrichtszeit pro Woche, verteilt auf fünf Tage,
werden von der Mehrzahl der Länder als Bildungsinhalt betrachtet, der
sich sowohl mittelbar wie auch unmittelbar zum Vorteil des
Arbeitnehmers auswirken kann.
Im Normalfall ermöglichen die entsprechenden Gesetze einen Anspruch auf
Arbeitnehmerweiterbildung von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der
Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden.
In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine
Bildungsfreistellungsgesetze. In einigen Bundesländern (z.B. Saarland,
Nordrhein-Westfalen, etc.) muss die die Weiterbildung erbringende
Institution ihren Sitz im selbigen Bundesland haben. - Dies sind die
Gründe, warum die Kurse der EDEAQ in einigen Ländern der Bundesrepublik
nicht als
Bildungsurlaub anerkannt werden können.
Vorgehensweise
Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber den passenden Zeitpunkt der Freistellung im Betrieb, d.h. planen Sie Angebote möglichst zu Zeiten, in denen keine Arbeitsengpässe auftreten. „Bildungsurlaubsfähig“ sind die Intensivkurse II und die
Intensivkurse I (im Falle des letzteren dauern die Nachmittagslektionen nicht 55,
sondern 60 Minuten; ein Aufpreis für diese Zusatzleistung wird nicht erhoben).
Melden Sie sich direkt bei der EDEAQ - wenn immer möglich via elektronisches Anmeldeformular („Einschreibung“) - für den Sprachkurs an. Teilen Sie uns im Textfeld „Abschliessende Bemerkungen” mit, dass Sie Ihren Sprachaufenthalt an unserer Schule im Rahmen von Bildungsurlaub (gemäss dem Bildungsurlaubsgesetz ihres Bundeslandes; bitte erwähnen Sie den Namen des Bundeslandes) zu absolvieren gedenken. Bitte sagen Sie uns auch, ob Sie eine Anmeldebestätigung benötigen. Wenn ja: geben Sie im selben Textfeld an, wie diese Anmeldebestätigung von uns vorgenommen werden soll - per e-mail oder per Post? Falls per Post: prüfen Sie, ob die Textfelder „Strasse und No.“, „Postleitzahl“, „Ort“ und „Staat“ richtig ausgefüllt sind.
Von der EDEAQ erhalten Sie gegebenenfalls anschliessend die von Ihnen
gewünschte Anmeldebestätigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Gleichzeitig
müssen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihr Begehren, Ihnen Bildungsurlaub zu gewähren,
unterbreiten. – Dies heisst: es ist nicht die Behörde Ihres Bundeslandes, der Sie den
Antrag auf Bildungsurlaub unterbreiten müssen; den Antrag auf Bildungsurlaub
müssen Sie ihrem Arbeitgeber unterbreiten.
Nach Kursende erhalten Sie von uns eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme am
EDEAQ-Sprachkurs, die Sie Ihrem Arbeitgeber - wenn er es wünscht - vorlegen.
Die EDEAQ geht davon aus, dass Sie vor Ihrer Ankunft in Arequipa von Ihrem
Arbeitgeber die verbindliche Zusicherung erhalten haben, den von Ihnen gebuchten
Sprachkurs (oder einen Teil davon) an unserer Schule als Bildungsurlaub zu beziehen.
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