Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub ist – in zahlreichen Ländern der Bundesrepublik Deutschland – die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Arbeitnehmerweiterbildung unter Fortzahlung der Vergütung. Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Die gesetzliche Grundlage bilden die Arbeitnehmerweiterbildungsgesetze der entsprechenden Bundesländer.

Arbeitnehmerweiterbildung fördert die berufsbezogene Handlungskompetenz der Beschäftigten und verbessert deren berufliche Mobilität. Sie ist nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt. Bildungsinhalte, die sich nicht unmittelbar auf eine ausgeübte Tätigkeit beziehen, sind eingeschlossen, wenn sie in der beruflichen Tätigkeit zu einem mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitnehmers werden können. Sprachkurse mit mindestens 1350 Min. Unterrichtszeit pro Woche, verteilt auf fünf Tage, werden von einigen wenigen Bundesländern als Bildungsinhalt betrachtet – die Mehrzahl der Bundesländer (z.B. Berlin, Hamburg, Hessen) verlangt hingegen sechs Zeitstunden (60 Min.) pro Tag während fünf Tagen, d.h. 1800 Min. total pro Woche.

Im Normalfall ermöglichen die entsprechenden Gesetze einen Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung von fünf Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden, dann sind es zehn Tage. – Bitte beachten Sie: Sprachkurse mit mindestens 1350 Min. Unterrichtszeit pro Woche (d.h. 6 x 45 Min. pro Tag), verteilt auf fünf aufeinander folgende Tage (Montag bis Freitag), werden von einigen wenigen Bundesländern (z.B. Hamburg) als ausreichend betrachtet – die Mehrzahl der Bundesländer verlangt hingegen sechs Zeitstunden (60 Min.) pro Tag während fünf aufeinander folgende Tagen (Montag bis Freitag), d.h. 1800 Min. total pro Woche.

im Falle eines sog. Personen- bzw. Kursdatum-bezogenen Wiederholungsantrags muss die Schule diesen dem entsprechenden Ministerium/der entsprechenden Behörde mindestens zehn Wochen vor dem Termin (Kursbeginnfatum) stellen. Das heisst: eine Anmeldung für einen Sprachkurs auf Bildungsurlaub sollte mindestens elf Wochen vor dem geplanten Kursbeginn-Datum erfolgen.

In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsfreistellungsgesetze. In einigen Bundesländern (z.B. Saarland, Nordrhein-Westfalen, etc.) muss die die Weiterbildung erbringende Institution ihren Sitz im selbigen Bundesland haben. – Dies sind die Gründe, warum die Kurse der EDEAQ in einigen Ländern der Bundesrepublik nicht als Bildungsurlaub anerkannt werden können.

Vorgehensweise

Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber den passenden Zeitpunkt der Freistellung im Betrieb, d.h. planen Sie Angebote möglichst zu Zeiten, in denen keine Arbeitsengpässe auftreten. „Bildungsurlaubs-fähig“ sind die Intensivkurse II „plus zwei Stunden“, d.h. insgesamt 30 Lektionen pro Woche. Eine Lektion dauert nicht 55, sondern 60 Min.

Melden Sie sich direkt bei der EDEAQ – wenn immer möglich via elektronisches Anmeldeformular („Einschreibung“) – für den Sprachkurs an. Teilen Sie uns im Textfeld „Abschliessende Bemerkungen” mit, dass Sie Ihren Sprachaufenthalt an unserer Schule im Rahmen von Bildungsurlaub (gemäss dem Bildungsurlaubsgesetz ihres Bundeslandes; bitte erwähnen Sie den Namen des Bundeslandes) zu absolvieren gedenken. Bitte sagen Sie uns auch, ob Sie eine Anmeldebestätigung benötigen. Wenn ja: geben Sie im selben Textfeld an, wie diese Anmeldebestätigung von uns vorgenommen werden soll – per e-Mail oder per Post? Falls per Post: prüfen Sie, ob die Textfelder „Strasse und No.“, „Postleitzahl“, „Ort“ und „Staat“ richtig ausgefüllt sind.

Von der EDEAQ erhalten Sie den Bescheid der zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes plus gegebenenfalls die von Ihnen gewünschte Anmeldebestätigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen, Anschliessend müssen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihr Begehren, Ihnen Bildungsurlaub zu gewähren, unterbreiten. – Dies heisst: es ist nicht die Behörde Ihres Bundeslandes, der Sie den Antrag auf Bildungsurlaub unterbreiten müssen; den Antrag auf Bildungsurlaub müssen Sie ihrem Arbeitgeber unterbreiten, dies nachdem die Behörde (via EDEAQ) „Ihren“ Kurs als „bildungsurlaubs-fähig“ erklärt hat. Im Falle eines positiven Entscheids des zuständigen Ministeriums/der zuständigen Behörde muss der Arbeitgeber zwingend den Bildungsurlaub gewähren.

Nach Kursende erhalten Sie von uns eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme am EDEAQ-Sprachkurs, die Sie Ihrem Arbeitgeber – wenn er es wünscht – vorlegen.

Die EDEAQ geht davon aus, dass Sie am Tag Ihrer Abreise nach Arequipa von Ihrem Arbeitgeber die verbindliche Zusicherung erhalten haben, den von Ihnen gebuchten Sprachkurs (oder einen Teil davon) an unserer Schule als Bildungsurlaub beziehen zu können.

 

 

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